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   BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03   

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https://dejure.org/2007,7356
BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03 (https://dejure.org/2007,7356)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03 (https://dejure.org/2007,7356)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 2 BvR 1545/03 (https://dejure.org/2007,7356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen in einem Verfahren wegen handwerksrechtlicher Verstöße; Verfassungsmäßige Rechtfertigung eines Durchsuchungsbeschlusses; Notwendigkeit einer Beachtung des Grundsatzes der ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103; ; HwO § 1; ; SchwarzArbG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; SchwarzArbG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen wegen handwerksrechtlicher Verstöße

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 103
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich auf Grund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03
    Wegen dieser Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die damals geltende Ausnahmeregelung des § 8 HwO a.F. mit Blick auf Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG großzügig anzuwenden ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 -, DVBl 2006, S. 244 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03
    Zu einer angemessenen Begrenzung der Zwangsmaßnahme kann ein Durchsuchungsbeschluss nicht beitragen, wenn er keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs oder eine nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat oder Ordnungswidrigkeit enthält, obwohl eine konkretere Kennzeichnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Auf seine Verfassungsbeschwerde hin hob das Bundesverfassungsgericht die genannten gerichtlichen Entscheidungen wegen Verstoßes gegen Art. 13 Abs. 1 GG auf (Kammerbeschluss vom 24. Juli 2007 - 2 BvR 1545/03 - NStZ 2008, 103).
  • LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt dabei Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfG, Beschl. v. 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03 -, Rn. 16, juris).

    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (BVerfG, Beschl. v. 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03 -, Rn. 15, juris m.w.N.).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfG, Beschl. v. 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 11 U 71/11

    Amtshaftung wegen der Erwirkung und des Vollzuges eines Durchsuchungsbeschlusses

    Dies ergibt sich allerdings noch nicht zwingend aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.07.2007 (2 BvR 1545/03): In dieser ist gem. § 31 BVerfGG verbindlich festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Herne vom 19.03.2003 und der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 28.07.2003 den Kläger in seinen Grundrechten - Art. 13 GG - verletzen und daher aufzuheben sind.

    Gleichwohl ist Voraussetzung für strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, dass die vorliegenden Erkenntnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nahe legen, dass eine Eintragungspflicht des Betroffenen besteht, gegen die er verstoßen haben könnte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.07.2007 - 2 BvR 1545/03, Tz. 21 - 23 zitiert nach juris).

  • LG Bochum, 01.07.2011 - 5 O 150/10
    Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht am 24.07.2007 (2 BvR 1545/03) festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Herne vom 19.03.2003 und der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 28.07.2003 den Kläger in seinen Grundrechten verletzen und die Beschlüsse aufgehoben.
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